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Das neue PUEG - Wichtige Änderungen ab Juli 2023

Informationen:

Seminarnummer:
W 2385
Referent(en):
Jörg Romanowski
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht
Termine:
29.06.2023 14:00 Uhr  – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
71,40 € inkl. USt.

Beschreibung

Mit dem PUEG wird unter anderem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung umgesetzt. Hierfür soll der Kinderlosenzuschlag angehoben werden. Mitglieder mit mehreren Kindern sollen ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind entlastet werden.
Und jetzt kommt wieder mal Aufwand auf die Arbeitgeber zu: mit § 55 Absatz 3 Satz 3 SGB XI will der Gesetzgeber Folgendes regeln: „Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder sind in geeigneter Form gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachzuweisen, sofern diesen die Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind.“

Was bedeutet hier in „geeigneter Form“??? Reichen ELSTAM-Daten? Worauf müssen Arbeitgeber:innen diesbezüglich in der Lohnabrechnung achten?

Diese und viele weitere Fragen werden bei diesem Webinar geklärt.

  1. Was gilt bisher beim PV-Zuschlag?
  2. Was verlangt das BVerfG?
  3. PUEG bringt Anhebung des PV-Beitrages und des PV-Zuschlags?
  4. Neue Staffelung des PV-Zuschlags in Abhängigkeit von der Zahl der Kinder?
  5. Welche Kinder zählen mit?
  6. Elektronisch abrufbarer „Kinderzähler“ soll kommen!
  7. Welche Nachweise hinsichtlich der Elterneigenschaft sind zulässig?
  8. Welche Besonderheiten gelten bei Adoptiv-, Stief- und Pflegekindern?
  9. Bis wann müssen diese Nachweise erbracht werden?
  10. Wie müssen diese Elternnachweise aufbewahrt werden?

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