FSB GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@fsb-fachinstitut.de
Mit dem PUEG wird unter anderem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung umgesetzt. Hierfür soll der Kinderlosenzuschlag angehoben werden. Mitglieder mit mehreren Kindern sollen ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind entlastet werden.
Und jetzt kommt wieder mal Aufwand auf die Arbeitgeber zu: mit § 55 Absatz 3 Satz 3 SGB XI will der Gesetzgeber Folgendes regeln: „Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder sind in geeigneter Form gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachzuweisen, sofern diesen die Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind.“
Was bedeutet hier in „geeigneter Form“??? Reichen ELSTAM-Daten? Worauf müssen Arbeitgeber:innen diesbezüglich in der Lohnabrechnung achten?
Diese und viele weitere Fragen werden bei diesem Webinar geklärt.