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Lohnabrechnung für Profis - Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte

Informationen:

Seminarnummer:
W 2366-E
Referent(en):
Markus Stier
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Berufsangehörige, Mitarbeitende, Live-Webinar
Termine:
28.08.2023 09:00 Uhr  – 11:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
107,10 € inkl. USt.

Beschreibung

Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte
Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind in fast jedem Unternehmen beschäftigt. Dabei sind Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen Beurteilung oder fehlende Aufzeichnungen zu vermeiden.

In diesem kompakten Onlineseminar erfahren Sie alles Wichtige zur geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung mit einem Update zu aktuellen Themen. Mit den gesetzlichen
Neuregelungen zum 01.10.2022 ergeben sich Änderungen bei der geringfügigen
Beschäftigung. In diesem Seminar werden die Änderungen praxisorientiert dargestellt.

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

  • Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
  •  Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und Einmalzahlungen)
  •  Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
  •  Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
  •  Steuerfreiheit/Pauschalversteuerung von Zulagen
  •  Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigungen
  •  Addition mehrerer Beschäftigungen
  •  Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
  •  Neue Beurteilung seit dem 01.10.2022
  •  Prognosezeitraum und Einhaltung der Jahresentgeltgrenze
  •  Maximales Überschreiten der Grenze an zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres
  •  Entgeltgrenzen

Kurzfristige Beschäftigungen

  •  Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
  •  Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
  •  Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
  •  Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie    vom 16.08.2022
  •  Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
  •  Vorbeschäftigungen
  •  Rückmeldungen der Minijobzentrale
  •  Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022

 

Achtung neue Gliederung!

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