FSB GmbH
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Geringfügig entlohnte oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer sind in fast jedem
Unternehmen beschäftigt. Dabei sind Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen
Beurteilung oder fehlende Aufzeichnungen zu vermeiden. In diesem kompakten
Onlineseminar erfahren Sie alles Wichtige zur geringfügig entlohnten und kurzfristigen
Beschäftigung mit einem Update zu aktuellen Themen. Mit den gesetzlichen
Neuregelungen zum 01.10.2022 ergeben sich Änderungen bei der geringfügigen
Beschäftigung. In diesem Seminar werden die Änderungen praxisorientiert dargestellt.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
§ Neue Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
§ Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und
Einmalzahlungen)
§ Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
§ Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
§ Steuerfreiheit/Pauschalversteuerung von Zulagen
§ Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigungen
§ Addition mehrerer Beschäftigungen
§ Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
§ Neue Beurteilung seit dem 01.10.2022
§ Prognosezeitraum und Einhaltung der Jahresentgeltgrenze
§ Maximales Überschreiten der Grenze an zwei Kalendermonaten innerhalb eines
Zeitjahres
§ Entgeltgrenzen
§ Pauschalbeiträge in der Sozialversicherung
§ Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption (Option-out-Modell)
§ Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
§ Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen U1 und U2
§ Zahlung der Pauschalabgaben an die Minijobzentrale
§ Versteuerung von geringfügigen Beschäftigungen
§ Aufzeichnungspflichten nach der Beitragsverfahrensverordnung und dem
Mindestlohngesetz
Kurzfristige Beschäftigungen
§ Dauerbeschäftigung oder gelegentliche Beschäftigung
§ Geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung
§ Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten
§ Grenze von 3 Monaten oder von 70 Arbeitstagen auf Grundlage der
Geringfügigkeitsrichtlinie vom 16.08.2022
§ Ermittlung des Beschäftigungszeitraums
§ Vorbeschäftigungen
§ Rückmeldungen der Minijobzentrale
§ Berufsmäßigkeit prüfen auf Grundlage der Geringfügigkeitsrichtlinie vom
16.08.2022
§ Meldewesen
§ Nachweis über Krankenversicherungsschutz
§ Nachweis im Meldewesen
§ Rückmeldung der Minijobzentrale
§ Beiträge und Leistungen aus den Umlagekassen U1 und U2
§ Versteuerung einer kurzfristigen Beschäftigung