FSB GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@fsb-fachinstitut.de
Spätestens seit Veröffentlichung des BMF-Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 23. Mai 2016 gewinnt die Einrichtung eines internen Kontrollsystems Steuern (Steuer-IKS) in der steuerlichen Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie als Vorsorge-Instrument zur Minimierung steuerlicher Risiken aus Betriebsprüfungen zunehmend an praktischer Bedeutung. Anhand von berufsständischen Verlautbarungen, Checklisten und eines Praxisbeispiels werden die einzelnen Schritte zur Einrichtung eines Steuer-IKS in kleineren Unternehmen anschaulich und praxisgerecht dargestellt.
A. Grundlagen
1. Sinn und Zweck von Compliance
2. Anforderung der Finanzverwaltung
3. Umsetzungsformen (Tax Compliance, Steuer-IKS, Verfahrensdokumentation)
B. Berufsständische Verlautbarungen/Hinweise zum Steuer-IKS
1. IDW PS 980
2. Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Einsatz eines Steuer-IKS
C. Aufgaben des Steuerberaters bei einem Steuer-IKS
1. Compliance-Beratung in KMU
2. Einrichtung, Überprüfung und Fortentwicklung eines Steuer-IKS
D. Schritt für Schritt zum Steuer-IKS: Die praktische Umsetzung eines Steuer-IKS in KMU, dargestellt anhand eines Fallbeispiels
1. Analyse relevanter Prozesse
2. Risikobeurteilung
3. Implementierung eines Steuer-IKS
4. Laufende Überwachung
5. Dokumentation
E. Praxis-Beispiele zur Ausgestaltung einer Steuer-IKS-Dokumentation