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Digitale Betriebsprüfung

Informationen:

Seminarnummer:
K 23105
Referent(en):
Christian Kläne
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Termine:
18.09.2023 09:00 Uhr  – 12:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
142,80 € inkl. USt.

Beschreibung

Modern, zeitnah, kooperativ?

Der Gesetzgeber hat das Steuerverfahrensrecht reformiert. Betriebsprüfungen zu beschleunigen lautet das Ziel. Die sich abzeichnenden Änderungen in der AO werden allerdings nur zu einem kleinen Teil allgemein begrüßt, andere Neuregelungen dagegen scharf kritisiert und werfen insgesamt viele neue Fragen auf. In jedem Fall muss man sich darauf einstellen, dass die Änderungen kommen werden, auch wenn weder der konkrete Inhalt noch der zeitliche Fahrplan endgültig sind (Stand November 2022). Details können sich also noch ändern. Mit einem kompletten Scheitern ist aber nicht zu rechnen. Die Neuregelungen werden im Kontext des akt. Rechts vorgestellt und die praktischen Auswirkungen sichtbar gemacht.

1. Rechtsgrundlagen der (digitalen) Betriebsprüfung
2. Welche Daten interessieren das FA? Grenzenloser Datenzugriff?
3. Praktischer Ablauf
4. Neues Recht: Digitalisierung

  • Elektronische Verhandlungen und Besprechungen (§§ 201 Abs. 1, 146 Abs. 2a und 2b AO)
  • Ermächtigung zur Einführung einheitlicher digitaler Schnittstellen (§ 147b AO)
  • Zulässigkeit digitaler Kommunikation

5. Neues Recht: Zeitnahe Betriebsprüfung

  • Begrenzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO)
  • Vorabanforderungsrecht (§ 197 Abs. 3 AO)
  • Zügiger Rechtssicherheit durch bindende Teilabschlussbescheide (§ 180 Abs. 1a AO)

6. Neues Recht: Kooperationsregelungen

  • Festlegung von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 Abs. 3 und 4 AO),
  • Vereinbarung von Zwischengesprächen (§ 199 Abs. 2 AO)
  • Neuregelung der Mitwirkungspflichten (§ 90 AO)
  • Eingeschränkte Betriebsprüfung bei innerbetrieblichem Steuerkontrollsystem (Art. 97 § 38 EGAO)

7. Bedeutung einer Verfahrensdokumentation
8. Verzögerungsgeld, Zwangsmittel, Bußgelder
9. Neues Recht: Mitwirkungsverlangen und Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a AO)

10. Typische Konflikte und Lösungsmöglichkeiten

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