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§ 13b Reverse-Charge in der Praxis

Informationen:

Seminarnummer:
K 23102
Referent(en):
Mathias Alm
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Termine:
01.11.2023 bis 02.11.2023 13:00 Uhr  – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
214,20 € inkl. USt.

Beschreibung

ð Rechtskonforme Anwendung, richtige Rechnungsstellung und
Steuererklärung

Der §13b UStG führt zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft, für Auslands- und Inlandsgeschäfte mit bestimmten Waren bzw. Dienstleistungen. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen. Damit verhindert das Reverse-Charge-Verfahren Steuerbetrug insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Die nicht vollständige Harmonisierung von EU-Recht (MwStSystRL) und nationalem Recht (UStG) schafft in der Praxis jedoch viele Probleme und Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Umsetzung - sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger. Neben grenzüberschreitenden Geschäften unterliegen aber auch u. a. inländische Bauleistungen, Lieferungen von bestimmten Abfallstoffen, Mobilfunkgeräten, Tabletcomputern und Metallen dem Reverse-Charge-Verfahren Das Thema Reverse-Charge hält Sie als Unternehmer damit ständig auf Trab.

Dieses Webinar macht Sie damit vertraut, welche Vorgänge dem Reverse-Charge-Verfahren zu unterwerfen sind. Sie erhalten praxisnahe Lösungsmöglichkeiten, die Sie anhand der im Mittelpunkt des Seminars stehenden Fallbeispiele des § 13b UStG verstehen und anwenden können.

  1. Unionsrechtliche Grundlagen
  2. Umsetzung in Deutschland mit vielen Praxisfällen  

2.1   Überblick

2.2   Rechnungsstellung bei Reverse Charge

2.3   Vorsteuer bei Reverse Charge

2.4   Umsetzungsdetails mit Praxisfällen, u. a.

  • im Inland steuerpflichtige Dienstleistungen im Ausland ansässiger Unternehmer
  • im Inland steuerpflichtige Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer
  • Bauleistungen an im Inland ansässige Bauunternehmer
  • Lieferungen bestimmter Abfälle
  • Gebäudereinigungen an im Inland ansässige Gebäudereiniger
  • Lieferungen bestimmter Metalle

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