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Die Einfügung des § 17 Abs. 2a EStG zur Berücksichtigung von Darlehensverlusten und Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Gesellschafters bei Aufgabe oder Veräußerung einer wesentlichen GmbH-Beteiligung schließt zwar die Lücke, die sich aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BFH ergeben hat. Die Rechtslage bleibt aber trotz mehrerer Entscheidungen des BFH im letzten Jahr zu § 17 Abs. 2a EStG kompliziert. Besonders schwierig bleibt das Verhältnis zu den Kapitaleinkünften; hier besteht Hoffnung, dass die geplante Änderung des § 20 EStG durch das JStG 2024 umgesetzt wird.
In dem Webinar werden u. a. die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Darlehensverlusten, Bürgschaftsaufwendungen und offenen sowie verdeckten Einlagen dargestellt, Höhe und Zeitpunkt der steuerlichen Aufwendungen erläutert sowie das Verhältnis zu Forderungsverlusten nach § 20 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 20 Abs. 6 EStG besprochen. Dabei wird kritisch auf das BMF-Schreiben vom 7.6.2022 eingegangen. Außerdem werden praktische Empfehlungen zur Geltendmachung nachträglicher Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 2a EStG und hilfsweise nach § 20 EStG gegeben.