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Digitales Nachweisverfahren in der Pflegeversicherung
Mit dem „Digitalen Abrufverfahren zur Feststellung der Elterneigenschaft und kindbezogener Angaben in der Pflegeversicherung“ (DaBPV) setzt der Gesetzgeber einen weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung sozialversicherungsrechtlicher Prozesse. Das neue Verfahren tritt zum 1. Juli 2025 verbindlich in Kraft und betrifft alle Arbeitgeber, die zur korrekten Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung verpflichtet sind. Hintergrund ist die gesetzlich vorgesehene Differenzierung beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Seit dem 1. Juli 2023 wird für kinderlose Beschäftigte ein Beitragszuschlag erhoben, während Eltern – abhängig von der Anzahl ihrer Kinder – entlastet werden. Die konkrete Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags richtet sich somit zunehmend nach den individuellen kindbezogenen Verhältnissen eines Beschäftigten.
Bisher mussten diese Angaben durch Eigenerklärungen und manuelle Nachweise gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen – ein zeitaufwändiger und fehleranfälliger Prozess.
Mit dem neuen Abrufverfahren wird dieser Schritt künftig automatisiert und standardisiert: Arbeitgeber können über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) die Elterneigenschaft und die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder digital abrufen. Die Informationen stammen dabei aus dem Melderegister – ein Abgleich mit eigenen Nachweisen entfällt weitgehend. Damit verbunden sind nicht nur neue Abläufe, sondern auch erhöhte Anforderungen an Datenschutz, Meldepflichten und IT-Schnittstellen imUnternehmen.
In unserem kompakten Onlineseminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die technische Ausgestaltung des Verfahrens. Wir zeigen Ihnen, was auf Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger mit dem verpflichtenden Start des Abrufverfahrens im Juli 2025konkret zukommt – und worauf Sie sich jetzt vorbereiten sollten.
Hier wird aufgezeichnet.