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Lohnabrechnung für Profis - Reisekostenerstattung an Arbeitnehmer Reisekosten richtig

Informationen:

Seminarnummer:
W 2514 - D
Referent(en):
Markus Stier
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Live-Webinar, Berufsangehörige
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 2,0 Std.
Termine:
19.05.2025 09:00 Uhr  – 11:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
130,90 € inkl. USt.

Beschreibung

Das Reisekostenrecht gehört zu den besonders prüfungsrelevanten Themen im Rahmen von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen. Immer wieder zeigt sich in der Praxis: Bereits kleinere Fehler bei der Beurteilung und Abrechnung von Reisekosten können weitreichende Folgen haben – von steuerlichen Nachforderungen bis hin zu
sozialversicherungsrechtlichen Beitragskorrekturen.

Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber und Lohnabrechnungsverantwortliche, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Am 15. November 2020 hat das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) ein überarbeitetes Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten bei Arbeitnehmern veröffentlicht. Dieses ersetzt das BMF-Schreiben vom 24.
Oktober 2014, mit dem das Reisekostenrecht im Zuge einer umfassenden Reform neu geordnet wurde.

Das neue Schreiben konkretisiert zahlreiche Anwendungsfragen und stellt in bestimmten Punkten geänderte Auffassungen der Finanzverwaltung dar. Es bringt somit sowohl
Klarstellungen als auch relevante inhaltliche Anpassungen mit sich, die in der täglichen Praxis beachtet werden müssen – beispielsweise bei der Abgrenzung von erster
Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeit, bei Verpflegungsmehraufwendungen oder der steuerfreien Erstattung von Übernachtungskosten.

  •  Erste Tätigkeitsstätte
  •  Arbeitsrechtliche Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte
  •  Quantitative Kriterien wegen fehlender arbeitsrechtlicher Zuordnung
  •  Verpflegungsmehraufwendungen
  •  Regelungen zur Zahlung von Verpflegungsmehraufwendungen
  •  Pauschalen
  •  Ermittlung bei mehreren Dienstreisen an einem Tag
  •  Drei-Monats-Frist zur Begrenzung der Verpflegungsmehraufwendungen
  •  Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
  •  Mahlzeiten, Arbeitsessen, Bewirtung und Co.
  •  Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen
  •  Bescheinigungspflicht in der Lohnsteuerbescheinigung
  •  Unterkunftskosten
  •  Unterkunftskosten im In- und Ausland
  •  Fahrkosten
  •  Privates Kraftfahrzeug/Dienstwagen
  •  Flug- und Bahnkosten
  •  Reisenebenkosten
  •  Gemischt veranlasste Reisen

Hier wird aufgezeichnet.

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