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Lohnabrechnung für Profis

Informationen:

Seminarnummer:
W 2514 - C
Referent(en):
Markus Stier
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Live-Webinar, Berufsangehörige
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 2,0 Std.
Termine:
14.04.2025 09:00 Uhr  – 11:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
130,90 € inkl. USt.

Beschreibung

Markus Stier hält Sie mit dieser Reihe auf dem Laufenden. So verpassen Sie keine aktuellen Entwicklungen in Ihrem Fachbereich.

Die jeweils aktuelle Themenübersicht wird ca. 2 Wochen vorab online gestellt.

Onlineseminar am 14.04.2025 – Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig entlohnte beschäftigte Arbeitnehmer sind in nahezu jedem Unternehmen zu
finden. Fehler bei der versicherungs- und steuerrechtlichen Beurteilung oder
unvollständige Aufzeichnungen können dabei erhebliche Folgen haben. Dieses kompakte
Onlineseminar vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um typische Fehler zu vermeiden
und gibt praxisnahe Einblicke in die aktuellen Änderungen zum 01.01.2025.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze, die zum
01.01.2025 in Kraft tritt. Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob bestehende
Beschäftigungsverhältnisse entsprechend anzupassen sind.

Das Seminar bietet eine umfassende, praxisorientierte Darstellung der wesentlichen
Themen zur geringfügigen Beschäftigung. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen
und wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Prozesse rechtssicher gestalten können.
Profitieren Sie von aktuellen Informationen, vermeiden Sie Haftungsrisiken und sichern Sie
die korrekte Abwicklung Ihrer geringfügig entlohnten und kurzfristig beschäftigten
Arbeitnehmer.

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
§ Geringfügigkeitsrichtlinie vom 14.12.2023
§ Geringfügigkeitsgrenze ab 01.01.2025
§ Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (schwankende Arbeitsentgelte und
Einmalzahlungen)
§ Arbeitszeitschwankungen bei verstetigtem Arbeitsentgelt
§ Berücksichtigung von steuerfreiem Arbeitslohn
§ Steuerfreiheit/Pauschalversteuerung von Zulagen
§ Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigungen
§ Addition mehrerer Beschäftigungen
§ Unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze
§ Prognosezeitraum und Einhaltung der Jahresentgeltgrenze
§ Maximales Überschreiten der Grenze an zwei Kalendermonaten innerhalb eines
Zeitjahres

Hier wird aufgezeichnet.

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