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Mit dem Kassengesetz wurden nicht nur die Aufzeichnungspflichten verschärft und eine Verpflichtung zum Einsatz technischer Sicherheitseinrichtungen eingeführt. Mit der Kassen-Nachschau wurde ein neues Verfahren eingeführt, um die Einhaltung der neuen Regelungen zu überprüfen. In den nächsten Jahren ist mit einem flächendeckenden Einsatz dieses neuen Prüfungsinstruments zu rechnen. Die ab 2025 greifende Meldeverpflichtung für Kassensysteme dürfte diesen Trend verstärken. Was tun, wenn das Finanzamt unangekündigt auftaucht und die Kasse überprüft? Welche gesetzlichen Grenzen sind zu beachten? Alle Unternehmen, die Bargeld annehmen, sollten sich auf diese besondere Prüfung gut vorbereiten.
Themenübersicht
I. Hintergrund und Ziel der Kassen-Nachschau
II. Zulässigkeit der Kassen-Nachschau. Wer muss eine Kasse führen?
III. Unterschiede Bilanz und EÜR
IV. Einzelaufzeichnungspflicht und Ausnahmen
V. Betroffene Systeme, Varianten der Kassenführung
1. Offene Ladenkasse
2. Technische Kassen
VI. Zuständigkeit, Zeitraum
VII. Ablauf der Nachschau
VIII. Fallauswahl und Anlässe einer Kassen-Nachschau
IX. Bedeutung und Umfang der Verfahrensdokumentation
X. Mitwirkungspflichten
XI. Datenzugriff auf Kassendaten (DSFinV-K, TAR-Archive)
XII. Neue Prüfungssoftware: AmadeusVerify
XIII. Kassensturz, Kassensturzfähigkeit
XIV. Verdeckte Beobachtungen/ Testkäufe
XV. Übergang zur Außenprüfung/Fahndungsprüfung
XVI. Selbstanzeige, Rechtsbehelfe
XVII. Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau
XVIII. Fokus und Ausblick