FSB GmbH
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Die rechtspolitischen Entwicklungen zur Intensivierung der Geldwäschebekämpfung sind noch lange nicht abgeschlossen. Die Entwicklung des Meldeaufkommens wird auf nationaler und auf europäischer Ebene kritisch beobachtet, im Fokus stehen insbesondere auch die Verpflichteten aus dem „Nichtfinanzsektor“ – zu denen seit einigen Jahren auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater zählen. Auch wenn das „neue Geldwäscherecht“ bereits mehr als sechs Jahren in Kraft ist, existieren in der Praxis weiterhin Unsicherheiten in der Handhabung der Identifizierungs- und Meldepflichten. Das Seminar gibt einen aktuellen Überblick zu den Verpflichtungen der steuerlichen Berater und zum Umgang mit potentiellen (oder vermeintlichen) Geldwäscherisiken in der Mandatsarbeit.
Das Seminar behandelt insbesondere die folgenden Themen:
1. Reichweite der Strafbarkeit wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) und steuerliches Fehlverhalten als taugliche „Vortat“
2. Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG)
· Bedeutung der Geldwäschetypologiepapiere der FIU
· Risikoanalyse – vereinfacht oder mit Excel-Tool oä.?
3. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), insbesondere
· Identifizierung des Mandanten / Bevollmächtigten / wirtschaftlich Berechtigten
· Überblick zum Transparenzregister
4. Meldepflichten (§§ 43 und 23a GwG)
· Allgemeine Grundlagen
· Meldepflichten nach der GwGMeldV-Immobilien
· Meldepflicht bei Transparenzregisterabweichung
· Wann hat die Verschwiegenheitspflicht Vorrang?
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