FSB GmbH
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Es ist ein Klassiker der Entgeltabrechnung und dennoch immer wieder eine Herausforderung.
- Die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze - eigentlich Jahresarbeitsentgeltgrenze - wird jährlich zum 01.01. neu festgelegt. Um zu prüfen, ob Versicherungspflicht vorliegt, müssen Arbeitgeber bei Beginn einer Beschäftigung, bei Änderungen des Entgelts und zum Jahreswechsel eine vorausschauende Betrachtung des Entgelts der nächsten zwölf Monate vornehmen.
Seit dem BSG-Urteil vom 07.06.2018 ist bei der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zwischen versicherungsfreien Arbeitnehmern und versicherungspflichtigen
Arbeitnehmern, die aus der Versicherungspflicht ausscheiden könnten, zu unterscheiden.
Nicht selten kommt es bei der Beurteilung zu Fehlern. Am Ende haftet der Arbeitgeber für den unrichtig festgestellten Versicherungsstatus.
Wir blicken in diesem Onlineseminar auf die Regelungen. Viele Beispiele verdeutlichen die
unterschiedlichen Prüfungskriterien.