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Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Informationen:

Seminarnummer:
W 2424-Storno
Referent(en):
Bernd Rätke
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 2,0 Std.
Termine:
22.05.2024 10:00 Uhr  – 12:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
142,80 € inkl. USt.

Beschreibung

Mit dem fortführungsgebundenen Verlustvortrag des § 8d KStG lässt sich ein Verlustuntergang bei Kapitalgesellschaften in Fällen, in denen mehr als 50 % der Anteile gem. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG übertragen werden, vermeiden. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit des § 8d KStG, indem er z.B. eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wie der „Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs“ oder der „Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs“ verwendet. Daher bereitet § 8d KStG in der Praxis große Schwierigkeiten.

Das BMF hat im Jahr 2021 erstmalig ein Schreiben zu § 8d KStG veröffentlicht, das die Sichtweise der Finanzverwaltung verdeutlicht. Das BMF-Schreiben ist Pflichtlektüre für Steuerberater, wenn sie im Bereich des § 8d KStG beraten und gestalten wollen. Denn zum einen sollten Berater die Punkte kennen, an denen die Finanzverwaltung den Kapitalgesellschaften entgegenkommt, und zum anderen sollten sie wissen, an welchen Stellen die Finanzverwaltung das Gesetz zu Ungunsten der Kapitalgesellschaften interpretiert.

In dem Seminar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 8d KStG unter kritischer Berücksichtigung der Auffassung des BMF erläutert. Dabei werden auch die gewerbesteuerlichen Folgen nach § 10a Sätze 11 und 12 GewStG und die zur Gewerbesteuer ergangenen Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder dargestellt.

Inhalt des Seminars sind u.a:

·       Anwendbarkeit des § 8d KStG bei Unschädlichkeit der Anteilsübertragung wegen der Konzernklausel oder Stille-Reserven-Klausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 und Sätze 5 ff. KStG

·       Antragserfordernis nach § 8d KStG: Zeitpunkt, Form, Nachholung und Rücknahme des Antrags

·       Berechnung des sog. Beobachtungszeitraums

·       Begriff des Geschäftsbetriebs der Kapitalgesellschaft, Zulässigkeit mehrerer Geschäftsbetriebe, Auswirkung wirtschaftlich geringfügiger Betätigungen

·       Erläuterung der sog. schädlichen Ereignisse und Rechtsfolgen eines schädlichen Ereignisses

·       Rechtsfolgen des § 8d KStG:

o   Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags

o   Nutzung des Verlustvortrags

o   Verfahrensrechtliche Probleme wie z.B. die Anfechtung des richtigen Bescheids

·       Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags bei erneuter Anteilsübertragung im Sinne von § 8c Abs. 1 KStG

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