FSB GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@fsb-fachinstitut.de
Mit dem Kassengesetz wurden nicht nur die Aufzeichnungspflichten verschärft und eine Verpflichtung zur Nutzung technischer Sicherheitseinrichtungen eingeführt. Die Kassen-Nachschau ist ein neues Verfahren zur Prüfung, ob die neuen Regelungen auch eingehalten werden. In den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass dieses neue Prüfungsinstrument flächendeckend eingesetzt wird. Was tun, wenn das Finanzamt unangekündigt auftaucht und die Kasse überprüft? Welche rechtlichen Grenzen sind einzuhalten? Alle Betriebe, die Bargeld vereinnahmen, sollten sich gut auf diese besondere Prüfung vorbereiten.
1. Hintergrund und Ziel der Kassen-Nachschau
2. Zulässigkeit der Kassen-Nachschau. Wer muss eine Kasse führen?
3. Unterschiede Bilanz und EÜR
4. Einzelaufzeichnungspflicht und Ausnahmen
5. Betroffene Systeme, Varianten der Kassenführung
a. Offene Ladenkasse
b. Technische Kassen
6. Zuständigkeit, Zeitraum
7. Ablauf der Nachschau
8. Fallauswahl und Anlässe einer Kassen-Nachschau
9. Bedeutung und Umfang der Verfahrensdokumentation
10. Mitwirkungspflichten
11. Datenzugriff auf Kassendaten (DSFinV-K, TAR-Archive)
12. Neue Prüfungssoftware: AmadeusVerify
13. Kassensturz, Kassensturzfähigkeit
14. Verdeckte Beobachtungen/ Testkäufe
15. Übergang zur Außenprüfung/Fahndungsprüfung
16. Selbstanzeige, Rechtsbehelfe
17. Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau
18. Fokus und Ausblick