FSB GmbH
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Tagtäglich kommt es in der Praxis zu Dienstleistungsbezügen deutscher Unternehmen aus der EU, sei es, dass Lizenzverträge mit Microsoft Irland oder Werbeverträge mit Google EU & Co. abgeschlossen werden. Hierfür bestimmt § 13b Absatz 1 UStG, dass die Steuerschuldnerschaft auf die deutsche Kundenseite verlagert wird: das leistende Unternehmen soll den Nettobetrag in Rechnung stellen, das deutsche Kundenunternehmen ist für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich.
Es ist äußerst ratsam, dass sich Steuerbüros detailliert mit dem gerade im Reverse Charge Verfahren versteckten Steuerteufel beschäftigen. Denn was ist zu beachten, wenn brutto fakturiert und bezahlt wird, obwohl gesetzlich ein Reverse-Charge-Fall vorliegt? Und welche Problematik tritt ein, wenn mit Reverse-Charge-Hinweis fakturiert wird und die Umsatzsteuer vom deutschen Kundenunternehmen abgeführt wird, obwohl gesetzlich gar kein Reverse-Charge-Fall vorliegt?
Welche Bedeutung kommt dem Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung überhaupt zu? Und warum ist eine Verbuchung im Monat der Eingangsrechnung in vielen Fällen zu spät und schlichtweg falsch? Wieso kommt es hierbei häufig zu Schätzungen der Bemessungsgrundlage?
Das Seminar beantwortet diese Fragen und sensibilisiert anhand praxistauglicher Fallbeispiele.
Seminarinhalte, u. a.
· Rechnungsstellung bei RC
· Vorsteuer bei RC
· Steuerentstehung und Praxisfälle
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