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Entgeltunterlagen - Was muss in der Betriebsprüfung vorgelegt werden?

Informationen:

Seminarnummer:
W 2409
Referent(en):
Jörg Romanowski
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 1,0 Std.
Termine:
11.07.2024 13:00 Uhr  – 14:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
142,80 € inkl. USt.

Beschreibung

Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden von den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung oft Unterlagen gefordert, bei denen Sie sich vielleicht die Fragen stellen:

-          Muss das wirklich vorgelegt werden?
-          Was passiert, wenn das nicht vorgelegt werden kann?
-          Dürfen die Prüfer das tatsächlich verlangen?
-          Müssen diese Unterlagen in elektronischer Form bereitgestellt werden?

In diesem 1-stündigen online-Seminar werden all diese Fragen abschließend geklärt und rechtlich hergeleitet. Dabei werden auch alle Ihre Fragen beantwortet
Eins schon jetzt: Legen Sie niemals Unterlagen vor, für die es keine rechtliche Grundlage gibt!!!

1.       Welche Unterlagen dürfen die Prüfer der DRV verlangen?
2.       In welcher Form können/müssen diese Unterlagen vorgelegt werden?
a.       Sind elektronisch gespeicherte Entgeltunterlagen Pflicht?
b.       Was ist dabei alles zu beachten?
c.        Gibt es Befreiungsmöglichkeiten?
3.       Müssen auch Arbeitszeitnachweise vorgelegt werden?
a.       Welche gesetzlichen Pflichten gibt es bereits?
b.       Was gibt hier die aktuelle BAG-Rechtsprechung vor?
4.       Für welche Zeiträume müssen diese Entgeltunterlagen vorgelegt werden?
5.       Was passiert bei Nichtvorlage dieser Unterlagen?

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