FSB GmbH
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So sperrig der Titel ist, so herausfordernd sind die damit verbundenen Änderungen. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ wird u. a. die Praxis der Betriebsprüfungen neu geregelt.
Beabsichtigt ist, dass Außenprüfungen zukünftig früher begonnen und abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang werden von Steuerpflichtigen erweiterte Mitwirkungspflichten verlangt (Verifikationsgebot). Außenprüfer sollen vorab Prüfungsschwerpunkte benennen und Zwischengespräche führen. Im Ergebnis dessen steht die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen.
Das Webinar informiert Sie über die neuen Rahmenbedingungen, die sich für die Durchführung von Außenprüfungen ab 01.01.2023 ergeben. Hierzu werden Sie mit den Änderungen in der Abgabenordnung vertraut gemacht und erhalten Hinweise zu Ihren Mitwirkungspflichten nach § 90 AO.