FSB GmbH
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Mit dem fortführungsgebundenen Verlustvortrag des § 8d KStG lässt sich seit 2016 ein Verlustuntergang bei Kapitalgesellschaften in Fällen, in denen mehr als 50 % der Anteile gem. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG übertragen werden, vermeiden. Der Gesetzgeber stellt aber hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit des § 8d KStG, indem er z.B. eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe wie der „Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs“ oder der „Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs“ verwendet. Das BMF hat 2021 erstmalig ein Schreiben zu § 8d KStG veröffentlicht, das die Sichtweise der Finanzverwaltung verdeutlicht..
Im Webinar werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 8d KStG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 18.3.2021 erläutert. Dabei werden auch die gewerbesteuerlichen Folgen nach § 10a Sätze 11 und 12 GewStG und die zur Gewerbesteuer ergangenen Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder dargestellt.
- Feststellung eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags
- Nutzung des Verlustvortrags
- Verfahrensrechtliche Probleme wie z.B. die Anfechtung des richtigen Bescheids