FSB GmbH
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Die verstärkte Home-Office-Tätigkeit rückt Fragen zur steuerlichen Abziehbarkeit von Arbeitszimmerkosten noch stärker als bislang in den Vordergrund. Gesetzliche Neuerungen sind zudem zu beachten, weil ab 2023 ganz neue Absetzungsregelungen gelten und die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 15.8.2023 hierzu ausführlich Stellung genommen hat.
Das Reizthema Absetzung der Arbeitszimmeraufwendungen geht daher ab 2023 in eine ganz neue Runde. Die Praxis hat dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
Können die Arbeitszimmeraufwendungen vollumfänglich abgezogen werden und wann erweist sich die neue Jahrespauschale als günstig?
Welche Neuerungen ab 2023 gelten durch den Wegfall der bisherigen 1.250 EUR-Regelung?
Welche Nutzungsnachweise sind für den Steuerabzug zu erbringen?
Hierauf und auf weitere aktuelle Fragen und Entwicklungen wird in praxisnaher Weise übersichtlich anhand zahlreicher Beispielsfälle wird in der Webinar-Veranstaltung
TaxUpdate: Dauerbrenner Häusliches Arbeitszimmereingegangen.
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