FSB GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@fsb-fachinstitut.de
Zentrales Kriterium für die zeitliche Zuordnung der förderfähigen Fixkosten im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I-IV ist ausweislich des Wortlautes der FAQ zu sämtlichen Überbrückungshilfen die Fälligkeit der entsprechenden Kostenposition.
Bei der Anknüpfung der FAQ an die Fälligkeit wurde, vermeintlich um Manipulationen zu vermeiden, die praktische Umsetzbarkeit vollkommen außer Acht gelassen. Den Richtliniengebern scheint offenkundig nicht bewusst zu sein, dass eine Auswertung aus den Werten einer ordnungsgemäß erstellten Buchhaltung ohne manuelle Bearbeitung jeder einzelnen Kostenposition in der Mehrzahl der Fälle nicht automatisiert möglich ist, da die Buchhaltung Kostenpositionen im Regelfall nach Rechnungs- oder Leistungsdatum und nicht nach Fälligkeiten erfasst. Auch müssen ggf. nicht vor dem Förderzeitraum verursachte Kosten eliminiert werden.
Unterstützen können die Transformation aus den Buchhaltungsdaten in der Praxis Schlussabrechnungstools, die auf der Basis der importierten Buchhaltungsdaten eine abweichende Zuordnung von Fälligkeiten und Eliminierung von nicht förderfähigen Kostenpositionen durch den Mandanten ermöglichen.
In unserem Webinar demonstriert StB Lukas Hendricks, wie Sie sie mithilfe des Tools WEA (Wirtschaftshilfen einfach abrechnen)
Jeder Teilnehmer erhält ein Musteranschreiben zur Schlussabrechnung für den prüfenden Dritten zur Kommunikation der Rollen und Pflichten an den Mandanten.
Achtung Kostenfrei!