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Einkommensteuer-Erklärung 2021 Fokus: Arbeitnehmer

Informationen:

Seminarnummer:
W 2204
Referent(en):
Michael Seifert
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Termine:
28.01.2022 09:00 Uhr  – 10:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
107,10 € inkl. USt.

Beschreibung

Aktuell gilt es, die Vorbereitungen für die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung 2021 zu treffen. Hierbei sind neben geänderten Erklärungsvordrucken auch aktuelle einkommensteuerrelevante Entwicklungen aus der Gesetzgebung, der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Webinar Einkommensteuer-Erklärung 2021 mit dem Schwerpunkt Arbeitnehmer gehen wir hierauf praxisnah und anhand zahlreicher Beispiele ein. Zudem wird auf wesentliche anhängige Musterverfahren hingewiesen, um sicherzustellen, dass Mandantinnen und Mandanten von einer sich abzeichnenden günstigeren Rechtsauslegung frühzeitig profitieren.

I.      Blick in die Erklärungsvordrucke 2021

II.     Dauerbrenner „Häusliches Arbeitszimmer“ / „Homeoffice-Pauschale“

III.    Aktuelle zur „ersten Tätigkeitsstätte“ (Zeitsoldaten, Monteure, Postzusteller etc.)

IV.    Arbeitgeber-Sammelpunkt (BFH v. 19.4.2021)

V.     Streitpunkt: Doppelte Haushaltsführung

1.     Berufliche Veranlassung trotz Corona-Unterbrechung?

2.     Ledige: Eigener Hausstand im Familienheim?

3.     Homeoffice-Pauschale und Übernachtungskosten

4.     Gestaffelte Entfernungspauschale 2021

VI.    Entfernungspauschale 2021 / Mobilitätszulage

1.     Gestaffelte Entfernungspauschale 2021 (Gesetzesänderung)

2.     Homeoffice-Tätigkeit und öffentliche Verkehrsmittelkosten

3.     NEU: Mobilitätszulage 2021 und Beantragung mit der ESt-Erklärung

VII.   Weitere aktuelle Entwicklungen

1.     Digitalabschreibung bei Überschusseinkünften (BMF v. 26.2.2021)

2.     Kurzarbeitergeld in der Veranlagung (Progressionsvorbehalt + versagtes Kurzarbeitergeld)

3.     Ehrenamtliche Tätigkeit in Impfzentren

4.     Dienstwagen: Arbeitslohnkorrektur durch Anw. der 0,002 %-Regelung

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

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