FSB GmbH
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Bei gemischt genutzten Immobilien stellt die zutreffende Ermittlung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge eine besondere Herausforderung dar.
Müssen die Vorsteuerbeträge bestimmten Ausgangsumsätzen zugeordnet werden oder ist eine Vorsteueraufteilung vorzunehmen. Und wenn aufgeteilt werden muss, welches ist dann der zutreffende Aufteilungsmaßstab.
Die Finanzverwaltung hat im Oktober 2022 endlich auf die teilweise schon Jahre zurückliegende Rechtsprechung von EuGH und BFH reagiert und den UStAE angepasst.