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Verhaltensregeln bei Durchsuchungen als Ermittlungsmaßnahme der Steuer- und Zollfahndung

Referent: Dr. Thomas Streit

Die Durchsuchung von Geschäftsräumen, Kanzleien und privaten Wohnräumen ist auch bei Verdacht einer Steuerhinterziehung grundsätzlich eine zulässige Ermittlungsmaßnahme. Durchsuchungen sind sowohl bei den verdächtigen Steuerpflichtigen selbst als auch bei deren Geschäftspartnern und Steuerberatern als sog. Dritte möglich

ArtikelNr.: Video_W 2374 vom 20.06.2023
Preis: 107,10 EUR