FSB GmbH
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Seit dem Start des Schlussabrechnungsportals hat sich dort leider technisch wenig verändert. Schlussbescheide liegen in der Praxis auch noch nicht vor.
Ungeachtet dessen naht spätestens Ende des Jahres 2023 das Fristende für die Schlussabrechnungen. Seit November 2022 ist zudem die Schlussabrechnung des Paketes II mit Einschränkungen möglich.
Wer jetzt nicht mit den Vorbereitungen der Schlussabrechnung beginnt, wird gegen Fristende unter Druck geraten.
Unser Dozent Lukas Hendricks macht Sie mit dem aktuellen Stand der FAQ zu den Schlussabrechnungen vertraut und führt sie sicher durch den technischen Prozess der Schlussabrechnungen des Paketes 2.