FSB GmbH
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In der Beratungspraxis erscheint der Rangrücktritt als geeignetes Mittel zur Vermeidung einer Überschuldung, weil sich mit einem Rangrücktritt eine Überschuldungslage und damit eine insolvenzrechtliche Antragspflicht vermeiden lässt.
Was ist aber ein Rangrücktritt eigentlich genau?
Welche Voraussetzungen muss eine Rangrücktrittsvereinbarung erfüllen? Kann ein Rangrücktritt geändert oder aufgehoben werden?
Und welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus einem Rangrücktritt für die Schuldner-GmbH und für den Gläubiger?
Im Webinar werden diese Fragen beantwortet, und zwar sowohl unter Berücksichtigung der grundlegenden BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2015 als auch der Bilanzierungsentscheidung des NFH aus dem Jahr 2020, mit der die bilanzielle Behandlung des Rangrücktritts in der Handels- und Steuerbilanz geklärt wurde.
Am Beispiel einer Musterformulierung werden die Anforderungen an eine insolvenzrechtlich wirksame und steuerlich unschädliche Rangrücktrittsvereinbarung besprochen.
Insbesondere werden die folgenden Themen angesprochen:
Aufgaben und Befugnisse des Steuerberaters