FSB GmbH
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Referent:Dipl.-Finw. Jürgen Schott, StB
Nicht nur das Influencer immer stärker als Werbemittel bei jungen affinen Unternehmen eingesetzt werden, auch das Finanzamt weckt Begehrlichkeiten - ebenso wie die Künstlersozialkasse.
Für die Umsatzsteuer hat der EuGH jüngst das Urteil zu Only Fans Recht gesprochen dies wird Bandbreitenwirkung für die gesamte Influencer-Branche entfalten.