FSB GmbH
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Referent: Dipl.-FW (FH)Dirk Krohn
Zum 1.7.2021 ist die seit Jahren betriebene Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen share deal-Vorschriften in Kraft getreten. Das Kernstück der Reform dürfte die Einführung von § 1 Abs. 2b GrEStG sein. Sie führt erstmalig dazu, dass auch bei Kapitalgesellschaften nicht nur die Anteilsvereinigung in einer Hand von mehr als 90%, sondern auch die bloße Anteilsübertragung von mehr als 90% steuerbar ist.