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Gewerblicher Grundstückshandel_23

Die sog. Drei-Objekt-Grenze bereitet in der Praxis erhebliche Probleme, weil sie durch eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen geprägt ist und weil oft bereits die Struktur übersehen wird, die dem gewerblichen Grundstückshandel zugrunde liegt. Zudem droht auch noch Gefahr durch den Ansatz eines Spekulationsgewinns

ArtikelNr.: Video_W 2319 vom 04.05.2023
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