FSB GmbH
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Die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Verschonungen für Produktivvermögen können im Idealfall dazu führen, dass die Schenkung bzw. Vererbung von Unternehmensvermögen vollständig steuerfrei gestellt ist. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Überblick über die möglichen Begünstigungen
Besonderheiten bei Großerwerben
Definition des begünstigten Produktivvermögens
- Prinzip/Rechenlogik (§ 13b Abs. 2 S. 1 BGB)
- Absoluter Grenzwert für Verwaltungsverm. (§ 13b Abs. 2 S. 2 BGB)
- Altersvorsorgevermögen
- Gegenstände des Verwaltungsvermögens
- Junges Verwaltungsvermögen
- Rückwirkende Umqualifizierung v. Veraltungsverm. Invest.-klausel
- Berechnung des Werts des nicht begünstigten Verwaltungsverm.
- Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen Verbundvermögensaufstellung
- Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften
- Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, § 13a Abs. 10 ErbStG
Nachlaufende Verpflichtungen
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