FSB GmbH
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Ordnungsgemäße Anzahlungs- und Schlussrechnungen zählen zu den wesentlichen Praxisthemen des Umsatzsteuerrechts. Vor allem können Fehler in der Schlussrechnung zu einer Steuerschuld nach § 14c UStG führen, so dass das leistende Unternehmen ggf. nochmals den in der Schlussrechnung ausgewiesenen gesamten Steuerbetrag an das Finanzamt abzuführen hat.