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Berufsträger in der Pflichtenzange

Informationen:

Seminarnummer:
V 2511
Referent(en):
Steuerberaterverband, Dr. Martin Wulf
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Verband
Termine:
12.06.2025 17:00 Uhr  – 18:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglied):
59,00 €
Preis (Nicht-Mitglieder):
119,00 €

Beschreibung

Berufsträger in der Pflichtenzange - Strafrechtliche Risiken und deren Vermeidung

Webinar mit dem Referent: Dr. Martin Wulf, STRECK MACK SCHWEDHELM

Steuerberater und Steuerberaterinnen werden in der Beratungstätigkeit durch einen Pflichtenkreis bestimmt und begrenzt. Da die Verletzung dieser Pflichten empfindliche Sanktionen mit sich bringen kann, wurde das Bild der „Pflichtenzange“ geprägt.

Die zivilrechtlichen Pflichten aus dem Mandat verpflichten Berufsträger dafür zu sorgen, dass Mandanten so wenig Steuern wie möglich bezahlt. Bei Pflichtverletzung drohen Schadenersatzansprüche und sogar der Vorwurf der Untreue. Strafrechtlich dürfen sich Berufsträger nicht an der Hinterziehung der Mandanten beteiligen. Insoweit trifft sie die Pflicht, einer rechtswidrigen Verkürzung von Steuern nicht die Hand zu reichen. Verstöße können den Vorwurf von (Beihilfe zur) Steuerhinterziehung zur Folge haben. Denkbar sind auch Begünstigung und Strafvereitelung. Berufsrechtlich ist es den Berufsträgern einerseits untersagt, Mandanten zu schädigen und andererseits, sich an einer Hinterziehung zu beteiligen.

Die Grenzziehung kann mitunter schwierig sein. Grund genug, insbesondere auf die strafrechtlichen Risiken von Berufsträgern einen aktuellen Blick zu werfen:

I. Risiken der Berufsträger und ihrer Mandanten

  1. Steuerhinterziehung / leichtfertige Steuerverkürzung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsfigur des „berufstypischen Handelns“
  2. Sonderprobleme Subventionsbetrug („Coronahilfen“) und Geldwäsche
  3. Begünstigung / Strafvereitelung
  4. Verletzung von Privatgeheimnissen / Parteiverrat

II. Berufsrechtliche Implikationen im Kontext eines Strafverfahrens gegen den Berater

 III. Risikovermeidung

  1. Aufnahme von Hinweisen in die Steuererklärung
  2. Steuerliche Korrektur / Selbstanzeige
  3. Tätige Reue bzgl. übriger Delikte
  4. Einlassung und Mitwirkung im Steuerstrafverfahren
  5. Mandatsniederlegung?

 

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