FSB GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@fsb-fachinstitut.de
Berufsträger in der Pflichtenzange - Strafrechtliche Risiken und deren Vermeidung
Webinar mit dem Referent: Dr. Martin Wulf, STRECK MACK SCHWEDHELM
Steuerberater und Steuerberaterinnen werden in der Beratungstätigkeit durch einen Pflichtenkreis bestimmt und begrenzt. Da die Verletzung dieser Pflichten empfindliche Sanktionen mit sich bringen kann, wurde das Bild der „Pflichtenzange“ geprägt.
Die zivilrechtlichen Pflichten aus dem Mandat verpflichten Berufsträger dafür zu sorgen, dass Mandanten so wenig Steuern wie möglich bezahlt. Bei Pflichtverletzung drohen Schadenersatzansprüche und sogar der Vorwurf der Untreue. Strafrechtlich dürfen sich Berufsträger nicht an der Hinterziehung der Mandanten beteiligen. Insoweit trifft sie die Pflicht, einer rechtswidrigen Verkürzung von Steuern nicht die Hand zu reichen. Verstöße können den Vorwurf von (Beihilfe zur) Steuerhinterziehung zur Folge haben. Denkbar sind auch Begünstigung und Strafvereitelung. Berufsrechtlich ist es den Berufsträgern einerseits untersagt, Mandanten zu schädigen und andererseits, sich an einer Hinterziehung zu beteiligen.
Die Grenzziehung kann mitunter schwierig sein. Grund genug, insbesondere auf die strafrechtlichen Risiken von Berufsträgern einen aktuellen Blick zu werfen:
I. Risiken der Berufsträger und ihrer Mandanten
II. Berufsrechtliche Implikationen im Kontext eines Strafverfahrens gegen den Berater
III. Risikovermeidung