FSB GmbH
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In 30minütigen Impulsvorträgen werden zahlreiche aktuelle Fragen rund um Vermögensnachfolge aus steuerfachlicher Sicht von unabhängigen Experten aufbereitet: Den Schlusspunkt setzt der Vortrag von Peter Müller, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht: 75 Jahre Grundgesetz – ist Deutschland in guter Verfassung.
15:30 Uhr Einlass und Empfang
16:00 Uhr (Raum 1) Kryptowährungen richtig versteuern: So geht’s!
Oliver Christian Schroen | Kryptovision
Die Besteuerung von Kryptoeinkünften stellt für Steuerpflichtige oft ein Rätsel dar: Wofür, wann und in welcher Höhe müssen Steuern gezahlt werden? Auch in Fachkreisen herrscht Uneinigkeit über die Regeln und Verfahren in der neuen „Kryptowelt“.
Oliver Christian Schroen klärt die wichtigsten Fragen: Welche Aufzeichnungspflichten müssen eingehalten werden? Welche Aufbewahrungspflichten gelten und gibt es erweiterte Mitwirkungspflichten bei internationalen Sachverhalten? Er untersucht außerdem, wer in der Beweisführung die Oberhand hat – das Finanzamt oder der Steuerpflichtige – und welche Möglichkeiten das Finanzamt hat, Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Wie sehr eignen sich Berechnungstools und Gutachten? Und welche steuerlich sinnvollen Transaktionen können zu welchem Zeitpunkt initiiert werden? Der Vortrag bietet praxisnahe Antworten zu diesem komplexen Thema.
Oliver Christian Schroen (MA, Dipl.-Betriebswirt FH) ist ein Steuerberater mit rund 25 Jahren Berufserfahrung im nationalen und internationalen Steuerrecht. Er war viele Jahre lang als Gastdozent und Lehrbeauftragter an Berliner Hochschulen tätig. Seit 2019 ist er Sprecher der AG Steuern im Blockchain Bundesverband e.V. und arbeitet seit 2016 als angestellter Steuerberater in Berlin. Seit 2018 befasst sich Schroen intensiv mit den steuerlichen Aspekten der Distributed Ledger Technology, auch in finanzgerichtlichen Kontexten. Er hat zahlreiche Fachbeiträge in renommierten Zeitschriften wie DStR, NWB und BB veröffentlicht. Im aktuellen „Rechtshandbuch Blockchain“ (Verlag C.H. Beck) ist er der Alleinautor des Kapitels zur Besteuerung.
16:00 Uhr (Raum 2) Probesterben - damit ihre Erben erben
Samir Zakaria | Hansen & Heinrich
Wie Benjamin Franklin schon gesagt hat: „Nichts auf der Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“. Ein "Probesterben" gibt wertvolle Hinweise, wie das Erbe optimal geregelt werden kann. Ein Testament ermöglicht es, zu Lebzeiten festzulegen, wer das Erbe antreten soll und Personen außerhalb der Familie zu berücksichtigen. Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Angehörige müssen den Nachlass gemeinschaftlich regeln.
Für Ehepartner, die gemeinsam ein Unternehmen führen, sollten neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten familiäre Umstände bedacht werden. Wer hat Interesse am elterlichen Betrieb? Und was, wenn nur ein Kind den Betrieb erben soll? Es lohnt sich, verschiedene Konstellationen durchzurechnen, um die beste Lösung zu finden. Wenn das Ergebnis nicht wie gewünscht ist, sollte man aktiv werden und entsprechende Vorkehrungen treffen, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden. Wie es richtig geht, erklärt Samir Zakaria in seinem Vortrag.
Samir Zakaria war Leiter Private Banking bei der Deutschen Bank und Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Im Januar 2021 hat er die Leitung des Standorts der Hansen & Heinrich AG in Frankfurt übernommen. Der Diplom-Kaufmann verfügt über eine hohe Expertise in der umfassenden Finanzberatung und hat die Zusatzqualifikation Certified Financial Planner erworben. Samir Zakaria verfügt über ein umfangreiches Netzwerk und bringt Kunden branchenübergreifend mit Experten zusammen. Er ist verantwortlich für die Hansen & Heinrich-Akademie, die das Ziel hat, Mandanten Expertenwissen näher zu bringen.
16:45 Uhr Networkbreak
17:00 Uhr (Raum 1) Schenken, Nießbrauch, Familienstiftung – steueroptimierte Wege der Vermögensübergabe
Matthias Weidmann | Weidmann-Recht-Steuern
Die steueroptimierte Weitergabe von Vermögen ist eine komplexe Angelegenheit, die steuerliche, familien-, erb-, gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte umfasst. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung erfordert daher interdisziplinär ausgebildete Rechtsanwälte und Steuerberater, um die vielfältigen Fragestellungen zu klären: Welche Alternativen gibt es zur klassischen unentgeltlichen Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt? Ist der Vorbehalts- oder Zuwendungsnießbrauch vorteilhafter? Was bedeutet Nießbrauch an einem Depot? Wann sind Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen die richtige Wahl für die Nachfolge? Welche steuerlichen Aspekte bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern, wie Immobilien, auf eine Stiftung und aus einer Stiftung heraus gilt es zu beachten? Matthias Weidmann kennt die richtigen Antworten.
Matthias Weidmann, Diplom-Kaufmann (Univ.) und Master of Laws, ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Expertise gilt insbesondere dem Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht. Die erfolgreiche Bearbeitung praxisrelevanter Schnittstellen dieser Rechtsgebiete mit betriebswirtschaftlichen Themen ist durch seinen mit vielen Unternehmern angereicherten Mandantenstamm sichergestellt. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Umstrukturierung und Nachfolge. Er berät family offices, vermögende Privat- und Firmenkunden bei der rechtlichen und steuerlichen Optimierung der Vermögensverhältnisse. Matthias Weidmann ist Gründungs- und Namenspartner der Sozietät „Steger, Weidmann, Schmidl - Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater – Partnerschaftsgesellschaft“ und bekleidet das Amt des Beiratsvorsitzenden eines Family Offices.
17:00 Uhr (Raum 2) Erbschaftsteuerfalle Immobilie
Dr. Jens Stenert | STRECK MACK SCHWEDHELM, Steueranwälte Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Das Immobilienvermögen ist bei der Nachfolgeplanung von herausgehobener Bedeutung. Dies gilt für die privat gehaltenen Immobilien genauso wie für Betriebsimmobilien. Soll die Vermögensnachfolge steueroptimiert gelingen, ist die richtige Strukturierung des Immobilienvermögens ganz entscheidend. Dabei stellen sich vielfältige Fragen: Halte ich die Immobilien selbst oder im Vermögen einer Gesellschaft? Auf wen kann ich die Immobilie begünstigt übertragen und auf wen nicht? Was ist günstiger – steuerliches Privatvermögen oder steuerliches Betriebsvermögen? Wann sind Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt sinnvoll? Dr. Jens Stenert zeigt die Chancen und Risiken bei der Übertragung von Immobilien auf und gibt wichtige Denkanstöße für die Vorbereitung der Vermögensnachfolge.
Dr. Jens Stenert ist als Steueranwalt seit vielen Jahren in der Nachfolgeberatung tätig. Zu seinen Schwerpunkten zählen insbesondere die Unternehmensnachfolge sowie die Umstrukturierung mittelständischer Unternehmen. Seit 2017 ist er Partner der auf das Steuerrecht spezialisierten Kanzlei STRECK MACK SCHWEDHELM mit Standorten in Köln, Berlin und München. Herr Dr. Stenert ist darüber hinaus als Referent regelmäßig im Rahmen der Fortbildung von Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und Autor zahlreicher Fachbeiträge im Steuerrecht. Er ist Mitautor der Werke SCHWEDHELM, Die Unternehmensumwandlung (Otto Schmidt Verlag), Westermann/Wertenbruch, Handbuch Personengesellschaften (Otto Schmidt Verlag) sowie Engl/Fox/Traßl, Formularbuch Umwandlungen (Beck-Verlag).
17:45 Uhr Networkbreak
18:00 Uhr (Raum 1) Das gehört ins Unternehmer-Testament: Erben und Vererben als Unternehmen und als Unternehmer
Stefan Skulesch | SKW Schwarz
In den nächsten Jahren stehen in Deutschland etwa 190.000 Familienunternehmen aufgrund des Alters des Inhabers zur Übergabe an. Wird zu Lebzeiten des Unternehmers die Übergabe noch nicht vollzogen, ist es umso entscheidender, den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge mit allen ihren Nachteilen und Unwägbarkeiten zu vermeiden. Der Vortrag vermittelt einen Überblick, welche Überlegungen bei der Errichtung eines Unternehmertestaments im Vordergrund stehen sollten, welche Lebenssachverhalte den Übergang auf die Erbengeneration erschweren können und welche Lösungsalternativen es hierfür gibt.
Stefan Skulesch ist seit 25 Jahren als Rechtsanwalt und seit 20 Jahren als Steuerberater zugelassen und ist seit 2017 außerdem als Notar mit Amtssitz in Frankfurt am Main tätig. Sein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Beratung von Unternehmern und Privatpersonen im Bereich der Nachfolgeplanung. Nach Stationen bei einer Big Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei zwei UK- und US-Kanzleien ist Stefan Skulesch seit 2019 Partner im Frankfurter Büro von SKW Schwarz.
18:00 Uhr (Raum 2) Was hat Unternehmensnachfolge mit dem Tellerrand zu tun? 7 Schritte, die Sie leicht ans Ziel führen
Katharina Jantzen & Dr. Falk Hannemann | Continua
Wir beschäftigen uns ungerne mit dem eigenen Ende und mit dem Gedanken, dass wir nicht mehr wichtig sein könnten. Dies dokumentiert sich besonders beim Thema Unternehmensnachfolge. Mit unserem Vortrag zeigen wir Ihnen 7 Schritte und damit einen Fahrplan, um leicht und erfolgreich die Unternehmensnachfolge anzugehen, zu regeln und hinterher stolz sein zu können, alles für die Zukunft Ihres Unternehmens, Ihre Mitarbeiter und Familie geregelt zu haben.
Mit über 23 Jahren Erfahrung im gemeinsamen Familienunternehmen fühlt sich Katharina Jantzen beim Thema Nachfolge für familiengeführte Unternehmen gut gerüstet. Ihr Ziel ist es, Unternehmer und Unternehmen im komplexen und emotionalen Thema der Nachfolge zu unterstützen. Erfahrungen teilen und bei der Umsetzung von erarbeiteten Meilensteinen mitzuwirken, ist Schwerpunkt und Leidenschaft von ihr.
Dr. Falk Hannemann war zunächst in verschiedenen TOP-Management Funktionen im In- und Ausland der Automobilindustrie beschäftigt, bevor er seine Unternehmen im Performance-Bereich gründete. Egal ob Performance im Marketing & Vertrieb oder Performance zu mehr Leistungsfähigkeit von Unternehmern. Er konzentriert sich stets darauf, den Einklang aus Operational Excellence und große Ziele mit dem richtigen Fokus zu erreichen. Er hinterfragt Themen gerne mit System, um in dieser disruptiven Welt immer einen Schritt voraus zu sein. Dabei steht die Geschäftsentwicklung, getrieben durch Marketing und Vertrieb im Fokus.
18:45 Uhr Networkbreak
19:00 Uhr (Hauptvortrag) 75 Jahre Grundgesetz: Ist Deutschland in guter Verfassung?
Peter Müller | ehem. Richter am Bundesverfassungsgericht und ehem. saarländischer Ministerpräsident
Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur ein politisches Prinzip, dass das Zusammenleben von Menschen in einem Staat und in der Welt regelt. Es ist die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Frieden und damit für Wohlstand. In einer zunehmend krisenhaften Welt ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit von vielen Seiten bedroht. Zugleich ist es ein Schlüssel, diese Krisen zu überwinden. Dieses Jahr wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt.
Doch ist Deutschland aktuell in guter Verfassung? Wir freuen uns, mit dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht und saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller der Frage nachzugehen: “Rechtsstaatlichkeit bewahren sichert Zukunft”. In welcher Verfassung ist Deutschland?
Peter Müller ist ehemaliger deutscher Politiker der CDU und Richter des Bundesverfassungsgerichts von 2011 bis 2023. Nach seinem Abitur studierte er an der Universität des Saarlandes & an der Universität Bonn Rechts- und Politikwissenschaft. Mit seinem Abschluss in Rechtswissenschaft 1986 wurde Müller als Richter am Amtsgericht Ottweiler tätig. Bereits 1990 wurde er zum Mitglied der CDU-Landtagsfraktion und schon 1994 zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Von 1990 bis 2011 war Peter Müller Mitglied des Saarländischen Landtages und darüber hinaus von 1999 bis 2011 saarländischer Ministerpräsident.
20:00 - 22:00 Uhr Dinner und gemütlicher Austausch
Hier geht es zum Fachteil für Mitglieder von 9:00 - 14:30 Uhr.