FSB GmbH
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04.02.2022 | 14:00 Uhr – 14:45 Uhr |
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Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde zum 1.1.2020 aufgrund von unionsrechtlichen Vorgaben eine Konsignationslagerregelung in § 6b UStG eingeführt. Die Verwaltung hat sich jetzt zu dieser sehr komplexen Vorschrift mit einem wichtigen Einführungsschreiben (BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2021) geäußert.
Für die Praxis ist insbesondere eine Vereinfachungsregelung wichtig, wonach von der Konsignationslagerregelung auch dann Gebrauch gemacht
werden kann, wenn die Ware von dem späteren Erwerber bereits verbindlich bestellt und bezahlt ist, sofern die Beteiligten die Anwendung der Konsignationslagerregelung für diese Fälle in einem Rahmenvertrag vereinbart haben.
1. Zweck der Konsignationslagerregelung
2. Vereinfachungsregelung
3. Voraussetzungen für die Konsignationslagerregelung
4. Rechtsfolgen
5. Zusammenfassende Meldung
6. Ausschluss der Konsignationslagerregelung
7. Wegfall der Voraussetzungen der Konsignationslagerregelung