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Nachträgliche Anschaffungskosten eines GmbH-Gesellschafters nach § 17 Abs. 2a EStG

Informationen:

Seminarnummer:
Sommer 2214
Referent(en):
Sommer-Akademie 2022, Bernd Rätke
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Berufsangehörige, Live-Webinar, Mitarbeitende, Praxisbegleitende Themen
Termine:
05.08.2022 10:00 Uhr  – 11:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
83,30 € inkl. USt.

Beschreibung

Mit der Einfügung des § 17 Abs. 2a EStG hat der Gesetzgeber auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung von Darlehensverlusten eines GmbH-Gesellschafters bei Aufgabe oder Veräußerung einer wesentlichen GmbH-Beteiligung reagiert. Wer nun glaubte, dass damit die bisherigen Probleme bei der Ermittlung nachträglicher Anschaffungskosten gelöst worden seien, sah sich getäuscht. Bereits der zeitliche Anwendungsbereich der Neuregelung ist unübersichtlich, der Begriff der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung wird nicht definiert, und schließlich äußert sich die Neuregelung auch nicht zur Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten.

Am 7.6.2022 hat das BMF ein Schreiben zur Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG veröffentlicht, das Berater kennen sollten, um auf die Sichtweise der Finanzverwaltung reagieren zu können. 

Im Webinar werden u. a. die Anwendbarkeit des § 17 Abs. 2a EStG auf Alt-Fälle erläutert, die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Darlehensverlusten, Bürgschaftsaufwendungen und offenen sowie verdeckten Einlagen dargestellt, Höhe und Zeitpunkt der steuerlichen Aufwendungen sowie das Verhältnis zu Forderungsverlusten nach § 20 Abs. 2 EStG besprochen. Außerdem werden praktische Empfehlungen zur Geltendmachung nachträglicher Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 2a EStG gegeben.

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