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Einbringung in Kapitalgesellschaften steueroptimal gestalten

Informationen:

Seminarnummer:
K 23117
Referent(en):
LL.M. Timo Unterberg
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Live-Webinar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 3,0 Std.
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) - 1,5 Std.
Termine:
16.11.2023 09:00 Uhr  – 12:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
154,70 € inkl. USt.

Beschreibung

Eine in der Praxis häufig auftretende Beratungssituation ist die steuerliche Umsetzung der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft oder der Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft.

Das Seminar behandelt praxisnah die in diesem Zusammenhang relevanten Fragen rund um §§ 20 ff. UmwStG. Angefangen damit, welche zivilrechtlichen Umwandlungsvorgänge im Einzeln in Betracht kommen und wie diese aus steuerlicher Sicht optimal gestaltet werden können. Bis zu der Frage, wie die Antragswahlrechte im Einzelnen richtig ausgeübt werden und welche steuerlichen Sperrfristen und Nachweisverpflichtungen in diesem Zusammenhang zu beachten sind.

Das Seminar behandelt und berücksichtigt aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung sowie Ansichten der Finanzverwaltung. Schwerpunkt des Seminars ist die ertragsteuerliche Behandlung der Einbringung und die typischerweise in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme. Es werden jedoch auch Hinweise zu den anderen Steuerarten gegeben wie z.B. die GrESt und USt. Auch die für die Praxis notwendigen Hinweise zum Handelsrecht werden nicht fehlen.

Den Teilnehmern des Seminars wird eine ausführliche Arbeitsunterlage in Form eines ausformulierten Skripts mit hilfreichen Checklisten, Handlungsempfehlungen, Gestaltungshinweisen, Musterformulierungen, Mustern wie z.B. Buchwertanträge zur Verfügung gestellt. Das Skript enthält Schaubilder und viele Beispiele zum besseren Verständnis und Umsetzung in der Praxis.

Das Seminar ist sowohl für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene geeignet.

  • Zivilrechtliche Umsetzung
  • Sicherstellung der Steuerneutralität nach § 20 UmwStG
  • Steuerliche Rückwirkung
  • Sperrfristen und Nachweisverpflichtungen nach § 22 UmwStG
  • Gestaltungsoptionen

Hier werden Ihnen 1,5 Zeitstunden anerkannt!

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