FSB GmbH
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§ 13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft für im Inland steuerpflichtige Bauleistungen vom ausführenden Subunternehmen auf den Auftraggeber: das Subunternehmen soll den Nettobetrag in Rechnung stellen, der Auftraggeber ist für Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich.
Neben rein inländischen Bauleistungen unterliegen auch grenzüberschreitende Bauleistungen dem Reverse-Charge-Verfahren. Bauleistungen inländischer Unternehmen müssen daher in praxi von Bauleistungen ausländischer Unternehmen unterschieden werden, zumal die gesetzlichen Voraussetzungen differieren. Dies sorgt für viele Probleme und Unsicherheiten in der täglichen Umsetzung – das Thema Reverse-Charge hält die Bau- und Steuerberatungs-branche damit seit Jahren auf Trab.
Das Seminar macht Sie damit vertraut, welche Vorgänge dem Bau-Reverse-Charge-Verfahren zu unterwerfen sind. Sie erhalten praxisnahe Lösungsmöglichkeiten, die Sie anhand der im Mittelpunkt des Seminars stehenden umfangreichen Fallbeispiele verstehen und anwenden können.
Inhalte
Rechnungsstellung und Vorsteuer beim Bau-Reverse-Charge
Praxisfälle, u. a.
· Bauleistungen ausländischer Subunternehmen an inländische Bauunternehmen
· Bauleistungen inländischer Subunternehmen an inländische Bauunternehmen
· Problem der Brutto-Faktura, wenn Bau-Reverse-Charge vorliegt
· Problem der Netto-Faktura, wenn kein Bau-Reverse-Charge vorliegt