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22.03.2022 | 09:00 Uhr – 10:30 Uhr |
Selbstständige haben mit der gesetzlichen Sozialversicherung nichts zu tun. Diese Auffassung kann ein folgenreicher Irrtum sein. Denn es gibt eine Mehrzahl an Regelungen, die Pflichtmitgliedschaften von Selbstständigen anordnen. Nur wenn Mandanten hiervon frühzeitig erfahren, können Beitragsnachforderungen vermieden und Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden. Umgekehrt kann aber auch der Zugang eines eigentlich sozialversicherungsfreien Unternehmers in das gesetzliche Absicherungssystem gewünscht und vorteilhaft sein. Schließlich bietet das Beitragsrecht Gestaltungsmöglichkeiten, die zum Vorteil des Mandanten genutzt werden sollten.