FSB GmbH
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In der Lohnbuchhaltung muss sich der zuständige Sachbearbeiter täglich mit Besonderheiten auseinandersetzen. Neben der korrekten Einstufung in die zutreffende Personengruppe steht auch die Beurteilung einzelner Lohnbestandteile nach dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht im Fokus.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Arbeitgeber zugehöriger Branchen sind somit an besondere Vorgaben gebunden.
Zusätzlich existieren unterschiedliche Sozialkassensysteme, die in diesen Bereichen eine korrekte Vorgehensweise erfordern. Das Thema Urlaubsgewährung spielt eine wichtige Rolle, da es sich von der herkömmlichen Behandlung unterscheidet. Gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe stellen sich da viele Fragen.
In diesem Seminar werden die Teilnehmer, die bereits über grundsätzliche Lohnkenntnisse verfügen sollten, praxisorientiert in die Thematik eingeführt. Geringe oder gar keine Kenntnisse im Baulohn-Bereich stehen einer Teilnahme am Seminar dennoch nicht entgegen.
Eine schrittweise Einführung der einzelnen Besonderheiten (Schwerpunkt: Bauhauptgewerbe) wird Sie am Ende des Seminars befähigen, das erworbene Wissen im Lohnbuchhalter-Alltag zu nutzen.
· Allgemeinverbindliche Tarifverträge
· Bundesrahmentarifvertrag für Bauhauptgewerbe
· Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe
· Sozialkassensysteme incl. Altersvorsorge
· Baunebengewerbe
Praktische Beispiele