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Aktuelle Entwicklungen zur Behandlung von Gesellschafterdarlehen privater Anteilseigner an Kapitalgesellschaften

Informationen:

Seminarnummer:
K 23147
Referent(en):
Christian Levedag
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Mitarbeitende, Berufsangehörige, Live-Webinar
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht
Termine:
20.11.2023 09:00 Uhr  – 12:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
142,80 € inkl. USt.

Beschreibung

Die Behandlung des Ausfalls und Forderungsverzichts auf private Gesellschafterdarlehen ist durch mehrere Entscheidungen des BFH, die Einführung der § 17 Abs. 2a EStG, § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, die Änderungen in § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG für Praktiker zu einem schwer überschaubaren Bereich geworden. Das BMF-Schreiben vom 07.06.2022, BStBl I 2022, 897 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen klärt zwar einige Zweifelsfragen, lässt aber aber auch noch viele wichtige Fragen offen.

Im Webinar werden die Grundlagen zu den relevanten Vorschriften und der aktuelle Stand für den Praktiker anhand von Fallbeispielen und Handlungsempfehlungen dargestellt, die noch im Jahr 2023 zu ergreifen sind.

Wertminderungen privater Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Kapitaleinkünfte (§ 20 II 2, § 32d II Nr. 1 Buchst. b EStG)

  • Steuerbarkeit von Wertminderungen der Forderung (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG)
  • Behandlung des Darlehensausfalls, Forderungsverzichts, Rangrücktritts bei § 20 EStG
  • Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht
  • Ausschluss von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG)
  • Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG

Forderungsverluste als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 EStG bis 31.07.2019; § 17 Abs. 2a EStG ab 1.8.2019)

  • Übergang vom früheren normspezifischen Anschaffungskostenbegriff zu § 17 Abs. 2a EStG
  • Behandlung von Darlehensausfällen im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
  • Behandlung des Forderungsverzichts und Rangrücktritts im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
  • Behandlung von Bürgenregressforderungen im Rahmen des § 17 Abs. 2a EStG
  • Wahlrecht der zeitlichen Anwendung von § 17 Abs. 2a EStG vor und nach dem 31.7.2019

Darstellung der Problemfelder anhand von Fallbeispielen

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