FSB GmbH
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Für die Umsatzsteuer ist damit ein wichtiger Schritt vollzogen worden: Ab 2025 kommt die verpflichtende elektronische Rechnung (eRechnung) für alle B2B-Leistungen, soweit der leistende Unternehmer und der leistungsempfangende Unternehmer im Inland ansässig sind. Dabei sind elektronische Rechnungen nur noch Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und verarbeitet wird – „PDF-Rechnungen“, die per Mail übertragen werden, stellen keine solche Rechnungen dar.
Flankiert werden die Regelungen durch Übergangsvorschriften, die den Übergang für die Praxis begleiten sollen. Allerdings sind sie nur auf die Ausstellung der neuen eRechnung, nicht aber auf den Empfang der Rechnung ausgerichtet. Damit müssen ab dem 01.01.2025 alle Unternehmer in der Lage sein, solche neuen eRechnungen zu empfangen, zu lesen, zu archivieren und zu verarbeiten. Dies betrifft nicht nur „große“ Unternehmer, sondern alle Unternehmer, vom Kleinunternehmer, über nur steuerfreie Leistungen ausführende Unternehmer bis hin zu den großen Unternehmern in der Praxis.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue eRechnungen gelten werden und die insbesondere auch bei kleineren Unternehmen notwendigen Schritte der Vorbereitung aus den 01.01.2025.