FSB GmbH
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Zum 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ("StaRUG") in Kraft getreten, was erhebliche Auswirkungen auf die steuerberatenden Berufe und die professionelle Mandantenbetreuung zur Folge hat. So werden in § 1 StaRUG die Organe haftungsbeschränkter Gesellschaften explizit zur Krisenfrüherkennung verpflichtet und in § 102 StaRUG Hinweis- und Warnpflichten des StB gegenüber insolvenznahen Mandanten erstmalig gesetzlich festgeschrieben. Das 60-minütige Live-Webinar zeigt, welche praktischen Anforderungen sich hieraus für Steuerberaterkanzleien und deren Mandanten ergeben.
A. Rechtliche Grundlagen
B. Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG - Praktische Umsetzung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
C. "Frühwarnsysteme" im Sinne der §§ 101, 102 StaRUG - Der StB als "Gatekeeper" des Insolvenzrechts?
D. Praktische Auswirkungen auf die StB-Kanzleiorganisation