FSB GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 2759 59-80
Fax: 030 2759 59-88
E-Mail: info@fsb-fachinstitut.de
Durch das Jahressteuergesetz 2024 soll die Kleinunternehmerbesteuerung umfassend zum 01.01.2025 geändert werden. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 verabschiedet, in dem auch die unionsrechtlich gebotenen Änderungen bei der Kleinunternehmerbesteuerung enthalten sind.
Ab 2025 werden sich in der Europäischen Union völlig neue Möglichkeiten für Kleinunternehmer bei grenzüberschreitenden Leistungen ergeben. Erstmals können deutsche Unternehmer auch die Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen und ausländische Unternehmer in Deutschland die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Eingeführt wird aus diesem Grunde eine „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“ und eine nationale besondere quartalsweise Meldepflicht für Umsätze – in Deutschland beim BZSt.
Flankiert werden die Regelungen durch eine umfassende Änderung der Grundsätze der Kleinunternehmerbesteuerung. Es wird neue Grenzwerte geben, die Berechnung und die Rechtsfolgen bei Überschreitung der Grenzwerte werden fundamental geändert werden. Darüber hinaus werden Sonderregelungen für die Rechnungsausstellung geregelt.
Das Seminar zeigt die Regelungen auf, die für die neue Kleinunternehmerbesteuerung national und EU-weit ab 2025 gelten werden.
Übersicht: