FSB GmbH
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Der Ende 2021 eingeführte § 1a KStG sieht für Personengesellschaften die Option vor, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Bei Ausübung der Option werden dann auch die Gesellschafter der Personengesellschaft wie GmbH-Gesellschafter bzw. Aktionäre besteuert. Das BMF hat hierzu im Jahr 2021 ein Schreiben vorgelegt. Der Antrag zur Option muss bis zum 30.11. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Umgekehrt kann auch von der Option zurück zur Personengesell.-besteuerung optiert werden.
Im Webinar werden insbesondere die folgenden Themen, jeweils unter kritischer Berücksichtigung des BMF-Schreibens, besprochen:
- Steuersatz
- Formwechselnde Umwandl. und Bildung des steuerl. Einlagekontos
- Gewinnermittlungsart
- Lohnsteuerliche Folgen bei Tätigkeitsvergütungen
- Auswirkung auf Gewinnanteile und Besteuerungszeitpunkt
- Auswirkung auf das Sonderbetriebsvermögen und Sonderbetriebseinkünfte (Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Gesellschafterdarlehen und Mieteinnahmen für Wirtschaftsgüter, die an die Personengesellschaft vermietet werden)
- Auswirkung auf § 17 EStG