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"Stier im Talk" - Entgeltabrechnung mit Berit Mende

Informationen:

Seminarnummer:
W 2308 B
Referent(en):
Markus Stier
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Live-Webinar, Berufsangehörige, Mitarbeitende
Termine:
02.06.2023 09:00 Uhr  – 11:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
107,10 € inkl. USt.

Beschreibung

Stier im Talk“ ist die regelmäßige Online-Reihe für den Bereich Lohn und Gehalt. Markus Stier ist seit Jahren als Experte der Entgeltabrechnung für uns tätig und bei unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr geschätzt

Reform der Pflegeversicherung mit den Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung mit Birgit Mende vom BDA

Mit dem Entwurf es Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) werden die
Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung erhöht und die Arbeitgeber sowie die Mehrheit
der Versicherten finanziell mit teilweisen massiven Erhöhungen belastet. Zugleich werden
die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet. Die Verbesserung der Leistungen
müssen allerdings durch Beitragserhöhungen ausgeglichen werden. Für viele Experten der
Grund für Kritik: Beides zusammen widerspricht dem Gebot der
Generationengerechtigkeit, denn die jüngeren, beruflich aktiven Generationen, die
zusammen mit ihren Arbeitgebern den größten Teil der Beitragslast zahlen, werden durch
die geplanten Änderungen erheblich zusätzlich belastet, während die älteren
Generationen, die selbst weniger Beiträge geleistet haben, im Ergebnis profitieren.

Für Arbeitgeber bedeutet der Entwurf einen massiven Anstieg an Verwaltungsaufgaben.
Die Berücksichtigung der Kinder und deren Alter für die richtige Berechnung des
Pflegeversicherungsbeitrags stellt Arbeitgeber vor große Probleme. Nach dem Entwurf
müssten die Arbeitgeber künftig in der Regel bei ihren Beschäftigen Nachweise über die
Zahl und das Alter ihrer Kinder einfordern (z. B. Geburtsurkunden) und diese Unterlagen zu
Überprüfungszwecken auch bei sich abspeichern. Arbeitgeber müssen bei der
monatlichen Berechnung und Abführung der Pflegeversicherungsbeiträge die
Überschreitung des 25. Lebensjahres regelmäßig prüfen und ggf. korrigieren.
Unsere Inhalte:

  • Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG)
  • Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung
  • Erhöhung des Kinderlosenzuschlags
  • Berücksichtigung des Kinderabschlags ab dem 2. bis zum 5. Kind
  • Nachweis der Kinderanzahl und Kindereigenschaft
  • Vereinfachtes Nachweisverfahren
  • Digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der berücksichtigungsfähigen Kinder
  • Rückerstattung überzahlter Beiträge
  • Gesetzliche Hinweise zum Beitragszuschlag für Kinderlose und Empfehlung zum Nachweis der Elterneigenschaft
  • Hinweise des GKV-Spitzenverbandes vom 07.11.20217
  • Familienstartzeitgesetz
  • Einführung Partnerschaftsurlaub
  • Weitere aktuelle Themen

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