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Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder Einzelunternehmen

Informationen:

Seminarnummer:
K 2506
Referent(en):
Matthias Greulich, Dirk Krohn
Ort/Anschrift:
Live-Online
Kategorien:
Berufsangehörige
Geeignet für Fachberater:
Fachanwalt für Steuerrecht - 6,0 Std.
Termine:
16.01.2025 09:00 Uhr  – 16:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
416,50 € inkl. USt.

Beschreibung

Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft bzw. in ein Einzelunternehmen gehört zu den schwierigsten Umwandlungen, insbesondere im Hinblick auf die Abbildung in den Bilanzen und Steuererklärungen. Sie sollte mit größter Vorsicht bearbeitet werden, da hier der Fehlerteufel im Detail steckt.

Weil die Besteuerungssysteme bei dieser Umwandlung wechseln, ist ein besonderes Augenmerk auf vertragliche Gestaltungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu legen und wie diese beim Übergang von der Kapitalgesellschaft zur Personengesellschaft steuerlich neu beurteilt werden. Dies ist unter Beachtung der steuerlichen Rückwirkung von wesentlicher Bedeutung. Der Entwurf des neuen UmwSt-Erlasses 2024 wurde durch die Finanzverwaltung schon veröffentlicht und zusätzlich hat der Gesetzgeber im Regierungsentwurf des JStG 2024 diverse wesentliche Gesetzesänderungen vorgesehen und bekanntgegeben. Die neuen Inhalte und geplanten Gesetzesänderungen werden in der Veranstaltung berücksichtigt.

Viele Berater treten in tückische und kaum erkennbare Umstrukturierungsfallen – mit teilweise unerwünschten steuerlichen Folgen für die Mandanten!

Damit Ihnen das nicht passiert, werden im Rahmen dieser Veranstaltung die größten Fallen und Gefahrenherde aus der bisherigen praktischen Anwendung aufgezeigt und Möglichkeiten der Vermeidung im Rahmen der Beratung dargestellt.

Die Inhalte des Seminars werden ständig an die jeweiligen aktuellen Entwicklungen aus der Praxis, Verwaltung und Rechtsprechung angepasst. Der neue Umwandlungssteuererlass bringt in vielerlei Hinsicht neue Auslegungen der Verwaltung zu bisher ungeklärten Aspekten. Auch ist geplant, das Umwandlungssteuergesetz in vielen Punkten zu ergänzen bzw. zu ändern, um bisher mögliche Gestaltungen in der Beratung zu verhindern.

Das Seminar eignet sich besonders für Teilnehmer, die aktuell Umstrukturierungen beraten bzw. vorbereiten. Auch Teilnehmer, die Ihre Kenntnisse im Umwandlungssteuerrecht ergänzen bzw. aktualisieren wollen, sollten diese Veranstaltung nutzen.

  • Zivilrechtliche Vorgaben und Umwandlungsmöglichkeiten
  • Steuerliche Schlussbilanz – Definition und eigenständiges Bewertungswahlrecht
  • Wertansatzwahlrecht und Bewertungszwänge
  • Schicksal von Verlusten und Verlustvorträgen
  • Dividendenteil (fingierte Dividende), Kapitalertragsteuer, Übernahmeverlust
  • Einbeziehung von Auslandssachverhalten (Gesellschafter, Betriebsstätten)
  • Steuerliche Rückwirkung und Vertragsgestaltungen
  • Behandlung der übergehenden Pensionsrückstellungen und der Bilanzierungsverbote des § 5 EStG
  • Übergang auf Zebragesellschaften, Treuhandmodell
  • Gewerbesteuerfalle fiktive Dividende
  • Gewerbesteuerliche Missbrauchsverhinderungsvorschrift § 18 Abs. 3 UmwStG

 

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