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Spätestens seit Veröffentlichung des BMF-Anwendungserlasses zu § 153 AO vom 23. Mai 2016 gewinnt die Einrichtung eines internen Kontrollsystems Steuern („Steuer-IKS“) auch in der steuerlichen Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zunehmend an praktischer Bedeutung und wird von Seiten der Finanzverwaltung insbes. im Kontext von Betriebsprüfungen zunehmend hinterfragt. Anhand von berufsständischen Verlautbarungen, Checklisten und eines Praxisbeispiels werden die einzelnen Schritte zur Einrichtung eines Steuer-IKS in kleineren Unternehmen anschaulich und praxisgerecht dargestellt.
A. Grundlagen
1. Sinn und Zweck von Compliance
2. Anforderung der Finanzverwaltung
3. Umsetzungsformen (Tax Compliance, Steuer-IKS, Verfahrensdokumentation)
B. Berufsständische Verlautbarungen/Hinweise zum Steuer-IKS
1. IDW PS 980
2. Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zum Einsatz eines Steuer-IKS
C. Aufgaben des Steuerberaters bei einem Steuer-IKS
1. Compliance-Beratung in KMU
2. Einrichtung, Überprüfung und Fortentwicklung eines Steuer-IKS
D. Schritt für Schritt zum Steuer-IKS: Die praktische Umsetzung eines Steuer-IKS in KMU dargestellt anhand eines Fallbeispiels
1. Analyse relevanter Prozesse
2. Risikobeurteilung
3. Implementierung eines Steuer-IKS
4. Laufende Überwachung
5. Dokumentation
E. Praxis-Beispiele zur Ausgestaltung einer Steuer-IKS-Dokumentation