FSB GmbH
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In der Versicherungsbranche sollte grundsätzlich keine Umsatzsteuer anfallen. Diese Aussage ist nicht mehr 100%ig richtig, denn auch die Versicherungsbranche muss sich mit den Einzelheiten des Umsatzsteuerrechts auseinandersetzen. Einzelne Leistungen fallen nicht unter die Steuerbefreiungen und darüber hinaus werfen Dienstwagen, Anmietungen von Büroräumen und spätere Veräußerungen des Versicherungsbüros zahlreiche Fragen auf.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und zeigt an Praxisbeispielen die Folgen.
1. Definitionen in der Versicherungsbranche
2. Steuerbefreiung von Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UStG
3. Steuerbefreiungen von Leistungen im Sinne des § 4 Nr. 10 UStG
4. Besonderheiten beim Vorsteuerabzug
5. Weitere Besonderheiten