FSB GmbH
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Wie überprüft die Finanzverwaltung eigentlich E-Rechnungen?
Neben den Grundlagen der Überprüfung der Pflichtvoraussetzung der korrekten Rechnung, gibt es Möglichkeiten bzgl. der Archivierung, im Voranmeldungsverfahren und der Verfahrensdokumentation.
Fehler mit sachlichem Gewicht können dann zu empfindlichen Sanktionen führen.
Erfahren Sie im Modul 4 des Online-Reihe wie bekannte Fehler insoweit vermieden werden können.
Anhand von Checklisten lernen Sie dann die wichtigsten Punkte kennen, die bei der Einführung der E-Rechnung beachtet werden müssen und wie Ihre Mandantschaft das passenden DMS finden.
Zum Abschluss gibt es dann praktische Beispiele für die Vorteile der Einführung dieser Systeme anhand möglicher digitaler Workflows.
1 Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten der Finanzverwaltung
1.1 Überprüfung der Pflichtvoraussetzung für eine korrekte Rechnung
1.2 Überprüfung der ordnungsgemäßen, unveränderbaren Archivierung
1.3 Überprüfung im Umsatzsteuer-Voranmeldungs-Verfahren
1.4 Verfahrensdokumentation E-Rechnungs-Prozess
1.5 Ausdrucken von E-Rechnungen – GoBD vs. § 15 Abs.1 Nr.1 UStG
1.6 Zuschätzungsmöglichkeit
1.7 Geldbuße nach § 26a UStG
2 Checklisten für die neuen Regelungen
2.1 Checkliste Eingangsseite – Kreditoren:
2.2 Checkliste Ausgangsseite – Debitoren:
2.3 Checkliste zur Einführung eines DMS
3 Dokumenten-Management-System (= DMS) und Enterprise-Content Management-System (= ECM)
3.1 ECM / DMS – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
3.2 Beispiel Ceyoniq Technology
3.3 Beispiel Proxess