FSB GmbH
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Die Papierrechnung wird zukünftig immer weniger eine Rolle im Geschäftsleben spielen. Bereits jetzt haben viele Unternehmen (z.B. im Bereich der Telekommunikation) diese Art der Rechnungsübermittlung abgeschafft und der Kunde erhält Rechnungsdokumente ausschließlich per E-Mail oder über das jeweilige Kundenportal.
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 die Vorschriften für die Rechnungslegung zwischen Unternehmern neu geregelt und auch wenn es so scheint, als seien für den Rechnungsausgang Übergangsregeln vorhanden, so muss sich doch jedes Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 für den Rechnungseingang mit den neuen Vorschriften auskennen.
Das Webinar stellt den Stand zum Thema „E-Rechnungen“ vor, greift die zum 1. Januar 2025 geltenden Neuregelung auf und beantwortet praxisbezogen Fragen aus Sicht des Unternehmens und seiner Mitarbeiter.
· Definition der E-Rechnung
· Wie ist der aktuelle Stand zum Thema „E-Rechnungen“?
· Wer ist zukünftig verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen?
· Wie muss eine E-Rechnung aussehen?
· Wie empfange und versende ich E-Rechnungen?
· Welche Besonderheiten gelten für Rechnungsbeträge bis Euro 250 und Unternehmen, die selber keine Umsatzsteuer berechnen (Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer u.ä.)?
Auf der Grundlage des Webinars sollen Unternehmen und ihre Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, die ggf. notwendigen Schritte bis zum 1. Januar 2025 intern umzusetzen, um mit der rechtlichen Entwicklung Schritt zu halten.
Achtung: Das Seminar richtet sich an Ihre Mandanten!